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- Strafrecht
Verteidigung vor allen Strafgerichten der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Berufungs - und Revisionsinstanz. Die Verteidigung ist grundsätzlich für alle Rechtsgebiete möglich. Derzeit überwiegend in den Bereichen der allgemeinen Kriminalität, des Jugendstrafverfahrens, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Kapitalstrafrechts, sowie des Wirtschaftsstrafrechts. Eine weitere Tätigkeit ist die Vertretung von Opfern im Strafverfahren ( Nebenklageverfahren ).
- Familienrecht
Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Unterhaltsrecht, Kindschaftsachen
- Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Schadenersatzrecht und Vertretung bei Schadensregulierung
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